Die evangelische Kirchengemeinde Kirchhörde vergibt ein Erbbaurecht an dem unbebauten Grundstück "Am Pastorenwäldchen 12" zur Eigennutzung an interessierte Glieder ihrer Gemeinde.
Das Grundstück aus der Parzelle 283 u. einer Teilfläche aus der Parzelle 1295 ist ca. 623 qm groß. Der Erbbauzins, ein Verzinsung des Richtwertes des Grundstücks, beträgt DM 16.198,00 jährlich.
Herr Architekt Hubert Falke -Telefon 0231/937004-0 u. Fax 0231/937004-20- hat die Bebaubarkeit mit der Behörde geprüft und folgendes festgestellt: bebaubar eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoß, Dachneigung
zwischen 30o + 50o, ca. 200 qm Wohnfläche. Bei der Planung ist ein der Bausatzung der Stadt Dortmund unterliegender und deshalb zu erhaltender Baum zu berücksichtigen.
Wer unter diesen Bedingungen das Grundstück bebauen möchte, kann sich bis zum 31.01.1998 um die Vergabe des Erbbaurechts bemühen. Die schriftliche Bewerbung ist an das Gemeindebüro der Ev. Kirchengemeinde Kirchhörde, Peter-Hille-Str. 11, zu richten.
Gehen mehrere Bewerbungen ein, wird das Presbyterium die Reihenfolge der Interessenten, mit denen zu verhandeln wäre, auslosen. Das Presbyterium |