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Schüchtermann Schiller'sche Familienstiftung
Wenn Sie für Ihr Kind eine Erholungsmaßnahme planen, Tochter oder Sohn hierfür anmelden wollen, könnte geholfen werden, wenn sie unterstützungsfähig sind im Sinne der oben genannten Stiftung und Ihrem Kind gesundheitlich durch ein Aufenthalt an der See oder dessen Umland geholfen würde.

Das Kind darf ferner nicht älter als 15 Jahre sein, um finanzielle Mittel bekommen zu können.

Sie müssen im Bereich der Ev. Kirchengemeinde Kirchhörde wohnen und ihr angehören.

Sie können sich bei Bedarf und Interesse an den dienstältesten Pfarrer der Gemeinde wenden: Pfr. U. Fischer, Spissenagelstr. 25, 44229 Dortmund (Bittermark), T.: 0231-733676; Fax: 0231-73684

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